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Bestimmungen für das Österreichische Sport- und Turnabzeichen (ÖSTA) und das Österreichische Sport- und Turnabzeichen für Jugendliche (ÖSTA-J)

Das Österreichische Sport- und Turnabzeichen sowie das Österreichische Sport- und Turnabzeichen für Jugendliche wird vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport als Anerkennung für vielfältige, sportliche Leistungen verliehen.

Um die Leistungsanforderungen für das ÖSTA bzw. ÖSTA-J zu erfüllen, benötigt jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber aus den fünf Gruppen je eine Disziplin als Leistungsprüfung.

Die fünf geforderten Leistungen müssen innerhalb von 12 Monaten vom Tag der ersten Prüfung an gerechnet, erfüllt werden. Vor der Abnahme von Leistungsprüfungen wird allen Bewerberinnen und Bewerbern eine sportärztliche Untersuchung empfohlen.

Das ÖSTA- bzw. ÖSTA-J wird jenem Kalenderjahr zugerechnet, in dem die letzte Leistung erbracht wurde, wobei pro Kalenderjahr nur eine Urkunde anerkannt wird.

Zur Abnahme von Leistungen für das ÖSTA bzw. ÖSTA-J sind jene Personen berechtigt, die einen ausgestellten ÖSTA-Prüferausweis besitzen. Weiters sind Leibeserzieher, die im Rahmen der Schule Leistungen für das Österreichische Sport- und Turnabzeichen bzw. das Österreichische Sport- und Turnabzeichen für Jugendliche abnehmen, berechtigt, diese zu bestätigen.

Die Prüfungen werden, wenn nicht anders vermerkt, nach den Wettkampfbestimmungen der zuständigen Fachverbände abgenommen. Eine beliebige Anzahl von Versuchen ist gestattet.

Die für die Abnahme des ÖSTA bzw. ÖSTA-J erforderlichen Drucksorten (Leistungsnachweise) sind in der ÖSTA-Geschäftsstelle oder bei einer Abnahmestelle erhältlich.

Nach der Abnahme von Prüfungen sind die erzielten Leistungen vom ÖSTA-Prüfer oder im Rahmen der Schule vom Leibeserzieher in den Leistungsnachweis einzutragen und durch Unterschrift die Richtigkeit der Eintragungen zu bestätigen.

Nach Übermittlung des Leistungsnachweises an die ÖSTA-Geschäftsstelle, 1030 Wien, Dampfschiffstraße 4, wird der Bewerberin bzw. Bewerber das Österreichische Sport- und Turnabzeichen bzw. das Österreichische Sport- und Turnabzeichen für Jugendliche verliehen.

Eine Urkunde und ein Stoffabzeichen werden kostenlos zugesandt. Metallabzeichen sowie weitere Stoffabzeichen werden zu Preisen lt. gültiger Preisliste zuzüglich Versandspesen per Rechnung zugesandt.

Das Österreichische Sport- und Turnabzeichen (ÖSTA) wird aufgrund der erbrachten Leistungen in zwei Ausführungen - Leistungsstufe oder Grundstufe - sowie aufgrund von Altersklassen in Bronze, Silber oder Gold verliehen.

Bronze

Für Frauen und Männer, ab jenem Kalenderjahr, in welchem das 18. Lebensjahr vollendet wird,

Silber

Für Frauen und Männer, ab jenem Kalenderjahr, in welchem das 30. Lebensjahr vollendet wird,

Gold

Für Frauen und Männer, ab jenem Kalenderjahr, in welchem das 40. Lebensjahr vollendet wird.

Für Frauen und Männer ab 50, 55, 60, 65, 70 und 75 Jahre gelten besondere Leistungsbedingungen.

Wer das ÖSTA zum 5., 10., 15. male usf., erwirbt, erhält als besondere Anerkennung auf das zuletzt erworbene Abzeichen die Zahl "5", "10", "15" usf., wobei pro Kalenderjahr nur eine Urkunde anerkannt wird. Es ist nicht Bedingung, dass die Prüfungsjahre ununterbrochen aufeinander folgen.

Ab der fünften Erwerbung des Österreichischen Sport- und Turnabzeichen wird auch bei erbrachten Leistungen der Grundstufe das ÖSTA in Leistungsstufe verliehen.

Bei Erreichen der geforderten Leistungen kann die Altersklasse Gold auch das ÖSTA in Silber bzw. Bronze, die Altersklasse Silber auch das ÖSTA in Bronze auf Anforderung verliehen bekommen. Jedoch kann pro Kalenderjahr nur eine Urkunde anerkannt werden.

Das Österreichische Sport- und Turnabzeichen für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung gelten besondere Bestimmungen für das Österreichische Sport- und Turnabzeichen.

Klasseneinteilung

Das Österreichische Sport- und Turnabzeichen für Jugendliche (ÖSTA-J)
wird für weibliche und männliche Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr aufgrund der erbrachten Leistungen in Bronze, Silber und Gold verliehen.

Das ÖSTA-J in Bronze kann frühestens von Jugendlichen erworben werden, welche im Kalenderjahr der Abnahme das 14. Lebensjahr erreichen.

Das ÖSTA-J in Silber bzw. Gold kann frühestens von Jugendlichen erworben werden, welche im Kalenderjahr der Abnahme das 16. Lebensjahr erreichen.

Wer die Bedingungen für das ÖSTA-J in Gold erreicht, kann auf Anforderung auch das ÖSTA-J in Silber bzw. Bronze, wer das ÖSTA-J in Silber erreicht, auch das ÖSTA-J in Bronze auf Anforderung verliehen bekommen. Jedoch kann pro Kalenderjahr nur eine Urkunde anerkannt werden.

Europa-Jugendsportabzeichen
Die sportlichen Bedingungen des ÖSTA-J in Silber und Gold entsprechen denen des Europa-Jugendsportabzeichens. Wer das ÖSTA-J in Silber oder Gold erworben hat, ist berechtigt, auch das Europa-Jugendsportabzeichen zu tragen, welches gleichzeitig verliehen wird.

Die Bestimmungen für das ÖSTA und ÖSTA-J wurden mit Erlass Zl. 21.903/61-I/A/2c/91 genehmigt.