ÖSTA Prüfungsberechtigung - wie werde ich ÖSTA-PrüferIn?Zur Abnahme des ÖSTA in Österreich sind jene Personen berechtigt,
Generell prüfen berechtigte Personen im Namen einer Organisation oder Institution, d.h. innerhalb von Sportverbänden und -vereinen, öffentlichen Stellen wie Ministerien und deren verbundenen Einrichtungen wie z.B. der Polizei, dem Österreichischen Bundesheer und allen Österreichischen Bildungseinrichtungen. Prüfungsberechtigungen werden von der ÖSTA-Geschäftsstelle nach Abgabe des ausgefüllten und abgestempelten Antrages kostenlos ausgestellt.Die erforderlichen Antragsformulare können bei der ÖSTA-Geschäftsstelle kostenlos angefordert werden und sind auf der Homepage unter „Formulare“ verfügbar.Eingereichte Antragsformulare müssen folgende Angaben enthalten:
Der Ausweis wird kostenlos per Post versandt oder kann in der ÖSTA-Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden. Zur Abnahme des ÖSTA in Deutschland sind jene Personen berechtigt,
Prüfungen in Italien:Die PrüferInnen des ÖSTA werden darauf hingewiesen, dass der Deutsche Olympische SportBund (DOSB) für das Deutsche Sportabzeichen in Italien einen Beauftragten hat, in dessen Zuständigkeit die Festlegung von Prüfungsterminen und alle anderen für das Deutsche Sportabzeichen relevanten Dinge fällt.
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