ÖSTA Prüfungsberechtigung - wie werde ich ÖSTA-PrüferIn?

Zur Abnahme des ÖSTA in Österreich sind jene Personen berechtigt,

  • denen nach bewilligtem Ansuchen eine ÖSTA-Prüfungsberechtigung ausgestellt wurde bzw.
  • BewegungserzieherInnen und Lehrkräfte, die im Rahmen des Schulunterrichtes die Prüfungen abnehmen.
Generell prüfen berechtigte Personen im Namen einer Organisation oder Institution, d.h. innerhalb von Sportverbänden und -vereinen, öffentlichen Stellen wie Ministerien und deren verbundenen Einrichtungen wie z.B. der Polizei, dem Österreichischen Bundesheer und allen Österreichischen Bildungseinrichtungen.

Prüfungsberechtigungen werden von der ÖSTA-Geschäftsstelle nach Abgabe des ausgefüllten und abgestempelten Antrages kostenlos ausgestellt.

Die erforderlichen Antragskarten können bei der ÖSTA-Geschäftsstelle kostenlos angefordert werden!

Eingereichte Antragskarten müssen folgende Angaben enthalten:

  • Persönliche Daten (Meldeadresse, Geburtsdatum)
  • Sportliche Ausbildung
  • Zugehörigkeit wie Verein, Schule, Polizei, Bundesheer, Organisation, Institution
  • Stempel von Verband oder Schule bzw. der derzeitigen Dienststelle oder Institution
  • Unterschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sowie Bescheinigung der Daten durch die oder den Dienstvorgesetzte/n

Der Ausweis wird kostenlos per Post versandt oder kann in der ÖSTA-Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.

Zur Abnahme des ÖSTA in Deutschland sind jene Personen berechtigt,

  • welche auch die Berechtigung zur Abnahme des Deutschen Sportabzeichens besitzen (lt. Abkommen mit dem Deutschen Sportbund).