ÖSTA Prüfungsberechtigung - wie werde ich ÖSTA-PrüferIn?
Zur Abnahme des ÖSTA in Österreich sind jene Personen berechtigt,
- denen nach bewilligtem Ansuchen eine ÖSTA-Prüfungsberechtigung ausgestellt wurde bzw.
- BewegungserzieherInnen und Lehrkräfte, die im Rahmen des Schulunterrichtes die Prüfungen abnehmen.
Generell prüfen berechtigte Personen im Namen einer Organisation oder Institution, d.h. innerhalb von Sportverbänden und -vereinen, öffentlichen Stellen wie Ministerien und deren verbundenen Einrichtungen wie z.B. der Polizei, dem Österreichischen Bundesheer und allen Österreichischen Bildungseinrichtungen.
Prüfungsberechtigungen werden von der ÖSTA-Geschäftsstelle nach Abgabe des ausgefüllten und abgestempelten Antrages kostenlos ausgestellt.
Die erforderlichen Antragskarten können bei der ÖSTA-Geschäftsstelle kostenlos angefordert werden!
Eingereichte Antragskarten müssen folgende Angaben enthalten:
- Persönliche Daten (Meldeadresse, Geburtsdatum)
- Sportliche Ausbildung
- Zugehörigkeit wie Verein, Schule, Polizei, Bundesheer, Organisation, Institution
- Stempel von Verband oder Schule bzw. der derzeitigen Dienststelle oder Institution
- Unterschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sowie Bescheinigung der Daten durch die oder den Dienstvorgesetzte/n
Der Ausweis wird kostenlos per Post versandt oder kann in der ÖSTA-Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.
Zur Abnahme des ÖSTA in Deutschland sind jene Personen berechtigt,
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